Das Bundesverwaltungsgericht bezweifelt die Fahrzeuggröße als geeigneten Parameter für die Gebührenhöhe
Nachdem in verschiedenen überregionalen Medien, u.a. in der „Bild-Zeitung“ und dem Magazin „Focus“ über die rechtliche Angreifbarkeit der Koblenzer Satzung zur Höhe der Anwohnerparkgebühren berichtet wurde, fordert die Koblenzer FDP eine Aussetzung der Satzung und eine erneute rechtliche Überprüfung. „Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)hat in seinem Urteil vom 13.06.2023 (Az. 9 CN 2.22) die grundsätzliche Frage gestellt, ob die Fahrzeuglänge überhaupt ein geeigneter Parameter für die Bemessung der Höhe der Anwohnerparkgebühr darstellt“, so Christoph Schöll, FDP-Fraktionsvorsitzender im Rat. Die Bundesrichter äußern Zweifel daran, dass die Fahrzeuglänge etwa im Hinblick auf die Anzahl markierter Parkplätze, einzelner Parkbuchten und senkrecht zur Fahrbahn gelegener Parkplätze überhaupt ein taugliches Mittel zur Bemessung der Gebührenhöhe darstellt, um den mit Parkmöglichkeiten verbundenen Vorteilen zumindest typisierend gerecht zu werden.
„Zwar hat das BVerwG nicht die grundsätzliche Erhebung einer Parkgebühr von 360 € pro Jahr beanstandet, aber die von namhaften Verkehrsrechtlern geäußerte Kritik an der Koblenzer Satzung sollte Anlass sein, diese Satzung nochmals auf ihre rechtliche Konsistenz zu prüfen und einstweilen zurückzustellen“, meint David Hennchen, FDP-Ratsmitglied.